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HaltenAide fiscaleZuverlässigkeit : Sekundärquelle – zu bestätigen

Beteiligungsprämie (Gewinnbeteiligung)

Kurz gesagt

Befreiung von 50 % einer Prämie, die an den Unternehmensgewinn gekoppelt ist. Mitarbeiter an den Ergebnissen beteiligen und die Loyalität fördern.

Das Wichtigste

Wer ist zuständig
ACD
Für wen
Begünstigte Unternehmen; in der LU-Sozialversicherung angeschlossene Arbeitnehmer
Wie viel
Obergrenze 30 % des Jahresgehalts pro Arbeitnehmer; Gesamtbetrag ≤ 7,5 % des Gewinns N-1
Wie
Arbeitgeberentscheidung; Mitteilung der Begünstigten an die ACD
Wo
impotsdirects.public.lu
Quelle
www.aoshearman.com(nouvelle page externe)Geprüft am 2. Oktober 2026

Diese Maßnahme betrifft Sie, wenn…

  • Begünstigte Unternehmen
  • in der LU-Sozialversicherung angeschlossene Arbeitnehmer
  • Mitarbeiter an den Ergebnissen beteiligen und die Loyalität fördern

Allgemeine Information, ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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Beteiligungsprämie (Gewinnbeteiligung)