HaltenAide fiscaleZuverlässigkeit : Sekundärquelle – zu bestätigen
Beteiligungsprämie (Gewinnbeteiligung)
Kurz gesagt
Befreiung von 50 % einer Prämie, die an den Unternehmensgewinn gekoppelt ist. Mitarbeiter an den Ergebnissen beteiligen und die Loyalität fördern.
Das Wichtigste
- Wer ist zuständig
- ACD
- Für wen
- Begünstigte Unternehmen; in der LU-Sozialversicherung angeschlossene Arbeitnehmer
- Wie viel
- Obergrenze 30 % des Jahresgehalts pro Arbeitnehmer; Gesamtbetrag ≤ 7,5 % des Gewinns N-1
- Wie
- Arbeitgeberentscheidung; Mitteilung der Begünstigten an die ACD
- Wo
- impotsdirects.public.lu
- Quelle
- www.aoshearman.com(nouvelle page externe)Geprüft am 2. Oktober 2026
Diese Maßnahme betrifft Sie, wenn…
- Begünstigte Unternehmen
- in der LU-Sozialversicherung angeschlossene Arbeitnehmer
- Mitarbeiter an den Ergebnissen beteiligen und die Loyalität fördern
Allgemeine Information, ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.