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Regelung für Entsendete (reformiert 2025)
Kurz gesagt
Befreiung von 50 % des jährlichen Bruttoeinkommens (bis zu 400.000 €) für im Ausland rekrutierte Arbeitnehmer. Hochqualifizierte Profile aus dem Ausland anziehen.
Das Wichtigste
- Wer ist zuständig
- Administration des contributions directes (ACD) – art. 115 n°13a LIR
- Für wen
- Entsendete Arbeitnehmer mit ≥ 75.000 € Grundvergütung, in den letzten 5 Jahren keine Steuerausländer in LU
- Wie viel
- 50 % befreit, Obergrenze 400.000 €; 8 Jahre + Ankunftsjahr; ≤ 30 % der Belegschaft
- Wie
- Der Arbeitgeber wendet die Regelung an und meldet die Liste der Begünstigten vor dem 31. Januar an die ACD
- Wo
- impotsdirects.public.lu
- Quelle
- www.aoshearman.com(nouvelle page externe)Geprüft am 2. Oktober 2026
Diese Maßnahme betrifft Sie, wenn…
- Entsendete Arbeitnehmer mit ≥ 75.000 € Grundvergütung, in den letzten 5 Jahren keine Steuerausländer in LU
- Hochqualifizierte Profile aus dem Ausland anziehen
Allgemeine Information, ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.